Krankenversicherung

Es gibt in Deutschland zwei Systeme der Krankenversicherung. Einerseits die gesetzliche Krankenversicherung und andererseits die private Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung kennt keinen individuellen Gestaltungsspielraum, der Beitrag dafür wird nach dem Umlageverfahren erhoben. Demgegenüber bietet die private Krankenversicherung eine breite Angebotspalette, die an die vielfältigen Bedürfnisse der Kunden angepasst ist. Der Beitrag wird risikogerecht kalkuliert.

Ein Arbeitnehmer muss die gesetzliche Versicherung nur so lange akzeptieren, wie er versicherungspflichtig ist. Wer nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann sich individuell privat versichern. Die Prämie in der Privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Risiko des Antragstellers, das vor allem von folgenden Kriterien abhängt:

  • gewählter Tarif (Leistungsumfang)
  • Eintrittsalter
  • Geschlecht
  • eventuelle Vorerkrankungen

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung kann durch eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife mit vielfältigen Leistungsumfängen und Selbstbehalten individuell gestaltet werden. Folgende Bausteine können gewählt werden: Ambulante Heilbehandlung, Stationäre Heilbehandlung, Zahnärztliche Behandlung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld.

Es besteht aber auch die Möglichkeit die gesetzliche Krankenversicherung durch Zusatzversicherungen zu ergänzen. Hierzu gehören u. a. die Krankenhauszusatzversicherung, die Krankenhaustagegeldversicherung, die Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfall) sowie die Auslandsreisekrankenversicherung.